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Jun 7 2011

Kündigungsschutz

Rechtliches - vor 9 Monaten - Bettina Köck

Väter sind auch während der Karenz vor Kündigungen durch den Arbeitgeber geschützt. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens mit der Bekanntgabe der Karenz bzw. bei einer Teilung der Karenz frühestens vier Monate vor ihrem Antritt, aber jedenfalls erst mit der Geburt des Kindes.

Der Kündigungsschutz dauert in jedem Fall bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem Ende der Karenz bzw. des jeweiligen Karenzteils. Väter in Karenz können nur nach vorheriger Klage bei und Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.


Mai 31 2011

Rechtsanspruch auf gesetzliche Karenz

Rechtliches - vor 9 Monaten - Bettina Köck

Wurden die Termine für die rechtzeitige Bekanntgabe versäumt, besteht kein Rechtsanspruch auf die gesetzliche Karenz. Eine diesbezügliche Vereinbarung kann mit dem Arbeitgeber jedoch einvernehmlich getroffen werden. Die Bekanntgabe des Karenzteils wirkt bindend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Beginn und Dauer der Karenz können später nicht mehr einseitig abgeändert werden.


Dez 3 2010

Beginn und Dauer der Karenz

Rechtliches - vor 1 Jahr - Bettina Köck

Die Karenz beginnt frühestens nach dem Ende der Wochenschutzfrist der Mutter (8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) und kann zweimal zwischen den Eltern gewechselt werden, somit in bis zu 3 Teilen verbraucht werden, wobei die Dauer eines Teiles mindestens 3 Monate betragen muss.


Nov 26 2010

Anspruch auf Väterkarenz

Rechtliches - vor 1 Jahr - Bettina Köck

Im Jahr 2000 wurde ein unabhängiger Anspruch auf Karenz für Väter eingeführt und im Väterkarenzgesetz (VKG) verankert.

Da dieser Anspruch der Väter zwar eigenständig, aber nicht gleichrangig mit jenem der Mütter war, wurde gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das die Aufwertung und Gleichstellung der Väterkarenz mit der Mutterkarenz zur Folge hatte.

Väterkarenz ist der rechtliche Anspruch von Vätern,