Archiv für Juni 2011


Jun 7 2011

Kündigungsschutz

Rechtliches - vor 12 Monaten - Bettina Köck

Väter sind auch während der Karenz vor Kündigungen durch den Arbeitgeber geschützt. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens mit der Bekanntgabe der Karenz bzw. bei einer Teilung der Karenz frühestens vier Monate vor ihrem Antritt, aber jedenfalls erst mit der Geburt des Kindes.

Der Kündigungsschutz dauert in jedem Fall bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem Ende der Karenz bzw. des jeweiligen Karenzteils. Väter in Karenz können nur nach vorheriger Klage bei und Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.